Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 443 — 
(Ar. 3591.) Verordnung wegen Abaͤnderung und Ergänzung einiger Bestimmungen des 
Reglements für die Provinzial-Sta sozietät der Provinz Sachsen 
vom 5. August 1838. Vom 21. Juni 1852. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. x. 
verordnen wegen Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen des Regle- 
ments für die Provinzial-Städte-Feuersozietät der Provinz Sachsen vom 5. Au- 
gust 1838. auf den: Antrag Unsers Ministers des Innern was folgt: 
  
Zum g. 
Wenn Mauern, Planken oder andere derartige Befriedigungen von Hoͤfen 
oder Gärten bei den zur Sicherung oder Löschung eines assoziirten Gebaudes 
nöthigen Anstalten beschädigt oder vernichtet worden sind und solches auf Anord- 
nung von Personen, welchen bei Leitung dieser Veranstaltungen eine Mitwir- 
zusiehr, geschehen ist, oder doch nachher als nöthig oder nützlich zur Feuer- 
lung em durch ein Zeugniß der Ortspolizeibehörde nachgewiesen wird, so soll 
für den entstandenen Schaden, ohne Unterschied, ob der Betheiligte ein assoziir- 
tes Milglied isi oder nicht, eine außerordentliche Vergütung nach dem Werthe, wel- 
chen der beschädigte oder vernichtete Gegensiand vor dem Brande gehabt hat, bewil- 
ligt werden. Sind aber die Veranstaltungen, in Folge deren die Beschadigung 
siattgefunden hat, blos zur Sicherung oder Löschung eines nicht assozürten Ge- 
bäudes geschehen, so wird die Vergütlung nur dann gewährt, wenn der Eigen- 
thümer des beschädigten Gegenstandes ein assoziirtes Mitglied is. 
Zum JIN. 8. 
Von den im F. 8. als von der Aufnahme in die Sozietät ausgeschlossen 
bezeichneten Gebäuden sollen fernerhin gewisse Kategorieen, jedoch nur gegen 
erhöhten Beitrag, aufnahmefähig sein und gelten in dieser Hinsicht für die Zu- 
kunft folgende Bestimmungen: 
Es sind 
1) ganz ausgeschlossen von der Aufnahme: 
Pulvermühlen und Pulvermagazine, Schwefelraffinerien und Schwefel- 
ziehereien, Terpentin= und Firnißfabriken, Anstalten zur Fabrikation von 
Aether, Gas, Phosphor, Knallsilber und Knallgold, Theerôöfen, Pott- 
aschbrennereien und Kiendarren, Schiffmühlen und Bockwindmühlen, 
Theatergebäude; 
2) aufnahmefähig gegen doppelten Beitrag: 
Ziegelöfen, wenn solche gehörig überwölbt sind, Schmieden, wenn sie 
nicht massive Bedachung baen! 
3) aufnahmefahig gegen dreifachen Beitrag: 
Stückgießereien, Zuckersiedereien, Knochenbrennereien, Cichorienfabriken, 
(Nr. 3501.) 00 Soda-,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.