Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Jr. 30.— 
  
(Nr. 3594.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 18352., betreffend die Bewilligung der fiska- 
lischen Rechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
Oppeln über Czarnowanz, Grotz-Döbern, Kupp nach Karlsruhe. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heunigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Straße von Oppeln über Czarnowanz, Groß-Döbern, Kupp nach 
Karlsruhe durch den Kreis Oppeln genehmigt habe, besiimme Ich hierdurch, daß 
auf diese Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen 
Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chaussrebau- und Unterhal- 
tungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Be- 
stimmungen, Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich dem Kreise Oppeln 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für 
die Staats-Chausseen jedesmal gelrenden Chausseegeld-Tarife und den hierauf 
bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen für die in Rede slehende Straße Gültigkeit haben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 20. Mai 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. o. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1852. (Nr. 3594—3595.) 61 (Nr. 3595.) 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Juli 1852.
	        
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