Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staatcen. 
  
NNr. 36.— 
  
(Nr. 3631.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Juli 1852., betrefsend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte 2c. zur Fortsetzung des Chausseebaues von der Erfurt- 
Arnstädter Staatsstraße oberhalb des Steigerwaldes über Egstedt und 
Werningsleben bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Stadt Ilm. 
Ne Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die Fortsetzung des 
Chausseebaues von der Erfurt-Arnstädter Staatsstraße oberhalb des Steiger- 
waldes über Egstedt und Werningsleben bis zur Landesgrenze in der Richtun 
auf Stadt Ilm durch die betheiligten Gemeinden genehmigt habe, beslimme I 
hierdurch, daß das Recht zur Erpropriation der für die Chaussee erforderlichen 
Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chausseeban= und Unter- 
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden 
Bestimmungen auf diese Straße Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich 
den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der Unterhaltung der ganzen 
Chaussee von der obenbezeichneken Staatsstraße bis zur Landesgrenze das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal 
geltenden Chausseegeld-Tarife, einschließlich der in demselben enthaltenen Be- 
siimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffen- 
den zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussergeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 21. Juli 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1852. (Ne. 3031—3632.) 74 (Tr. 3632.) 
Ausgegeben zu Berlin den 13. September 1852.
	        
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