Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

Errichtung 
und Zweck der 
Cesellschaft. 
–— 562 — 
Revidirtes Statut 
der 
Preußtschen National-Versicherungs-Gesellschaft. 
Erster Abschnitt. 
G. 1. 
Unter der Firma: 
Preußische National-Versicherungs-Gesellschaft, 
ist eine Aktien-Gesellschaft zusammengetreten, die den Zweck hat, gegen Prä- 
mien und unter gewissen, in den darüber auszugebenden Urkunden enthaltenen 
Bedingungen Versicherungen gegen 
Hrergefahr, 
Seegefahr und 
Stromgefahr . · 
zu uͤbernehmen. Die Gesellschaft wird in allen ihren Angelegenheiten wie an- 
gegeben firmiren und sich des Siegels, welches die obige Firma fuͤhrt, bedienen. 
g. 2. 
Das Domizil der Gesellschaft ist Stettin und ihr Forum das Königliche 
Kreisgericht daselbst. Die Gesellschaft hat kaufmännische Rechte und Pflichren. 
*1“ 
Der Fonds der Gesellschaft besteht in einem Kapitale von 
Drei Millionen Thalern Preuß. Kurant, 
in 7500 Aktien, jede zu 400 Rthlrn., wovon vorläufig 5250 Stück ausgegeben 
und wegen der übrigen 2250 Stück der Beschluß der General-Versammlung 
vorbehalten bleibt, ob und zu welchem Kurse diese zu veraußern sind. 
Auf jede dieser Aktien werden 25 Prozent baar eingeschossen, über den 
Rest unverzinsliche Wechsel, zahlbar an die Ordre der Firma, nach dem diesem 
Statut angehängten Formular, ausgestellt. Für den Betrag dieser Wechsel ist 
jeder Aktionair wechselmäßig verhaftet, auch wenn er sousf nicht wechselfähig 
wäre. Wer die ihm zur Jahlung präsentirten Wechsel bei Verfall nicht ein- 
löst, giebt dem Vorstande der Gesellschaft das Recht, entweder den Wechsel 
einzuklagen, oder den Aktionair seines Rechtes auf die Aktie zum Besien der 
Gesellschaft für verlustig zu erklären. Im letzteren Falle wird die zurückzu- 
liefernde Aktie von der Direktion durch einen vereideten Mäkler öffentlich meisi- 
bietend verkauft und der frühere Abtionair ist außerdem der Gesellschaft für 
allen Nachtheil verantwortlich. Wird die Rücklieferung der Aktie verweigerr, 
so
	        
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