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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
(XNr. 3641.) Allerhöchster Erlaß vom 11. August 1852., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte und des Chausscegeld-Erhebungsrechts in Bezug auf
den Bau und die Unterhaltung einer Aktien-Chaussee von Berlin über Alt-
Landsberg und Strausberg nach Prätzel.
N.% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Berlin über Alt-Landsberg und Strausberg nach
Prätzel durch die zu diesem Zwecke zusammengetretene Aktien-Gesellschaft ge-
nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropriations=
recht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Ene-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, Anwendung finden sollen.
Zugleich verleihe Ich der genannten Aktien-Gesellschaft das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarife und den darauf bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wuig der Chausseepolizei-Vergehen für die in Rede slehende Straße Gultig-
eit haben.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Putbus, den 11. August 1852.
Friedrich Wilhelm.
Für den abwesenden
Finanzminister:
v. d. Heydt. v. Raumer.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminisier.
Jahrgans 18353. (Nr. 3641—362.) 79 (Nr. 3642.)
Ausgegeben zu Berlin den 27. September 1852,