Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
(XNr. 3641.) Allerhöchster Erlaß vom 11. August 1852., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte und des Chausscegeld-Erhebungsrechts in Bezug auf 
den Bau und die Unterhaltung einer Aktien-Chaussee von Berlin über Alt- 
Landsberg und Strausberg nach Prätzel. 
N.% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Straße von Berlin über Alt-Landsberg und Strausberg nach 
Prätzel durch die zu diesem Zwecke zusammengetretene Aktien-Gesellschaft ge- 
nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropriations= 
recht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Ene- 
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, Anwendung finden sollen. 
Zugleich verleihe Ich der genannten Aktien-Gesellschaft das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarife und den darauf bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wuig der Chausseepolizei-Vergehen für die in Rede slehende Straße Gultig- 
eit haben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Putbus, den 11. August 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
Für den abwesenden 
Finanzminister: 
v. d. Heydt. v. Raumer. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminisier. 
  
Jahrgans 18353. (Nr. 3641—362.) 79 (Nr. 3642.) 
Ausgegeben zu Berlin den 27. September 1852,
	        
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