Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3642.) Allerhöchster Erlaß vom 14. August 1852., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte 2c. zum Bau der Kreis-Chaussee von Lauenburg nach 
Leba, von Vietzig an jener Chaussee westlich bis zur Stolper Kreisgrenze 
in der Richtung auf Zezenow, von Vietzig sstlich quer durch den Kreis 
bis zur Grenze des Danziger Regierungsbezirks bei Schluschow und von 
auenburg südlich über Zewitz bis zur Stolper Kreisgrenze. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom 11. März 1844. den Bau einer 
Kreis-Chaussee von Lauenburg nach Leba und durch Meinen Erlaß vom heutigen 
Tage den Bau der Kreis-Chausseen von Vielzig an jener Chaussee westlich bis 
zur Stolper Kreisgrenze in der Richtung auf Zezenow, von Vietzig öfilich quer 
durch den Kreis bis zur Grenze des Danziger Regierungsbezirks bei Schlu- 
schow und von Lauenburg südlich über Zewitz bis zur Stolper Kreisgrenze 
genehmigt habe, bestimme Sch hierdurch, daß das Expropriationsrecht in Be ug 
auf die zum Bau erforderlichen Grundstuͤcke, das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, sowie die dem Chausseegeld -Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen Amwendung finden sollen. Zugleich 
verleihe Ich dem Kreise Lauenburg das Recht zur Erhebung von Chausseegeld 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld -Tarifs, sowie der sonstigen darauf bezüglichen Worschriften. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Putbus, den 14. August 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
Für den abwesenden 
Finanzminister: 
v. d. Heydt. o. Raumer. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3043.)
	        
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