Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

(Nr. 3647.) Allerhöchster Erlaß vom 23. August 1852., betreffend die Bewilligung der fis- 
kollschen Vonechte im Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer 
Chaussee von Alt-Schlage nach Reinfeld. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom hemigen Tage den Bau einer Chaussee 
von Alt-Schlage nach Reinfeld durch den Gutsbesitzer Oppenfeld genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Ermroprichtonereckt 
für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme 
der Chaussee-Neubau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für 
die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, Anwendung finden sollen. Zu- 
leich verleihe Jch dem Gutsbesitzer Oppenfeld das Recht zur Erhebung des 
hausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für die Staats-Chausseen gelten- 
den jedesmaligen Chausseegeld-Tarife, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestummungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung berref- 
fenden zusätzlichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver- 
gehen für die in Rede slehende Straße Gülligkeit haben. 
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen 
Menntniß zu bringen. 
Putbus, den 23. August 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3648.)
	        
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