Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
4 Nr. 42. —..— 
  
(Nr. 3651.) Allerhöchster Erlaß vom 22. Mai 1852., betreffend die Auflösung der bi- 
herigen Kommission für den Bau der Saarbrücker Eisenbahn und die 
Einsetzung einer neuen Behörde als „Königliche Direktion der Saarbrücker 
Eisenbahn.“ 
A. den Bericht vom 17. Mai d. J. genehmige Ich, daß die in Folge 
Meines Erlasses vom 28. November 1817. (Gesetz-Sammlung für 1848. 
Seite 13.) eingesetzte „Kommission für den Bau der Saarbrücker Eisenbahn“ 
nunmehr ausgelöset und zur Verwaltung und Leitung des Betriebs der ge- 
dachten Bahn eine neue Behörde unter der Firma „Königliche Direktion der 
Saarbrücker Eisenbahn“ eingesetzt werde. Dieser Direktion sollen alle Rechte 
und Pfllichten einer öffentlichen Behörde zustehen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu 
machen. 
Berlin, den 22. Mai 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
  
Jahrgang 1852, (DKr. 3651—303.) 92 (Nr. 3662.) 
Ausgegeben zu Berlsin den 28. Oktober 1852.
	        
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