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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 10. —
(Nr. 3712.) Privilegium wegen Ausfertigung auf jeden Inhaber lautender Obligationen des
Rybniker Kreises zum Betrage von 25, 000 Rthlrn. Vom 21. Februar 1853.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von der Kreisvertretung des Rybniker Kreises am 7. April,
12. Mai,„ 26. Juni und 13. Oktober v. J. beschlossen worden, die zum Bau
einer Chaussee von Rzuchow nach Loslau erforderlichen Geldmiktel, soweit sie
nicht durch die Staatsprämie gedeckt werden, zu dem angenommenen Betrage
von 25,000 Rehlrn, durch ein Anlehen zu beschaffen und dasselbe mittelst einer
Summe, welche in der dazu erforderlichen Höhe nach dem Maaßstabe sämmt-
licher direkten Staatssteuern mit Ausschluß der Steuer für den Gewerbebekrieb
im Umherziehen, als Chausseebaubeitrag seitens des Kreises aufzubringen ist, zu
verzinsen, und vom Zeitpunkte der Vollendung des Baues ab mit zwei Pro-
zent des Anlehens jährlich allmalig zu tilgen, errnächs aber beantragt worden
ist, zu diesem Zwecke auf jeden I,abes lautende, mit Zinskupons versehene
Schuldverschreibungen zu dem Betrage von 25,000 Rthlrn. ausstellen zu dür-
fen, und sich bei diesem Antrage weder im Interesse der Gläubiger, noch der
Schuldner etwas zu erinnern gesunden hat: wollen Wir in Gemäßheit des §. 2.
des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen des Ryb-
niker Kreises zum Betrage von fünf und zwanzig tausend Thalern, welche in
folgenden Apoints: ."
2 *r 3
3100 = à 100
3,20 à 25 =
25,000 Rthlr. in Summa
nach dem anliegenden Schema auszufertigen und, von Seiten der Gläubiger
unkündbar, aus der von der Rybniker Kreiskommune zum Chausseebau jaͤhr ich
Jahrgang 1853. (Nr. 3712.) 1 auf-
Ausgegeben zu Beilin den 7. April 1853.
12,500 Rthlr. à 500 Rthlr.
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