Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 117 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 10. — 
  
(Nr. 3712.) Privilegium wegen Ausfertigung auf jeden Inhaber lautender Obligationen des 
Rybniker Kreises zum Betrage von 25, 000 Rthlrn. Vom 21. Februar 1853. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von der Kreisvertretung des Rybniker Kreises am 7. April, 
12. Mai,„ 26. Juni und 13. Oktober v. J. beschlossen worden, die zum Bau 
einer Chaussee von Rzuchow nach Loslau erforderlichen Geldmiktel, soweit sie 
nicht durch die Staatsprämie gedeckt werden, zu dem angenommenen Betrage 
von 25,000 Rehlrn, durch ein Anlehen zu beschaffen und dasselbe mittelst einer 
Summe, welche in der dazu erforderlichen Höhe nach dem Maaßstabe sämmt- 
licher direkten Staatssteuern mit Ausschluß der Steuer für den Gewerbebekrieb 
im Umherziehen, als Chausseebaubeitrag seitens des Kreises aufzubringen ist, zu 
verzinsen, und vom Zeitpunkte der Vollendung des Baues ab mit zwei Pro- 
zent des Anlehens jährlich allmalig zu tilgen, errnächs aber beantragt worden 
ist, zu diesem Zwecke auf jeden I,abes lautende, mit Zinskupons versehene 
Schuldverschreibungen zu dem Betrage von 25,000 Rthlrn. ausstellen zu dür- 
fen, und sich bei diesem Antrage weder im Interesse der Gläubiger, noch der 
Schuldner etwas zu erinnern gesunden hat: wollen Wir in Gemäßheit des §. 2. 
des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen des Ryb- 
niker Kreises zum Betrage von fünf und zwanzig tausend Thalern, welche in 
folgenden Apoints: ." 
2 *r 3 
3100 = à 100 
3,20 à 25 = 
25,000 Rthlr. in Summa 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen und, von Seiten der Gläubiger 
unkündbar, aus der von der Rybniker Kreiskommune zum Chausseebau jaͤhr ich 
Jahrgang 1853. (Nr. 3712.) 1 auf- 
Ausgegeben zu Beilin den 7. April 1853. 
12,500 Rthlr. à 500 Rthlr. 
6 200
	        
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