Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 123 — 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Dramburger Kreises 
Littr M . .. .. 
über Thaler Kurant. 
(Die Zinskupons werden für jedes Halbjahr besonders ausgefertigt.) 
Inhaber dieses empfängt gegen Rückgabe dieses Kupons an halbjähr- 
lichen JZinsen bei der Kreis-Kommunalkasse hierselbst.. . Thaler Kurant, 
und zwar alljährlich in der Zeit vom 25. Juni bis 1. Juli für das abgelaufene 
erste Halbjahr und resp. in der Zeit vom 28. Dezember bis 3. Januar für 
das abgelaufene zweite Halbjahr. 
ie innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betref- 
fenden Halbjahres gerechnet, nicht abgehobenen Zinsen verfallen der Chausseebau- 
Kasse. Allerhöchste Kabinets-Order vom 31. März 1838. K. 2. Nr. 5. 
(Gesetz-Sammlung pag. 149.) 
Dramburg, den .. - 
Die ständische Kommission für den Chausseebau 
im Dramburger Kreise. 
# 713—9714) (Nr. 3714.)
	        
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