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Zu Urkund dessen ist diese Obligation unter unserer Unterschrift und
Siegel ausgefertigt worden.
Danzig, den tkten
(L. S.) Der Gemeindevorstand. (L. S.) Der Gemeinderath.
Mit dieser Obligation sind Zinskupons von ... bis inch. .. . ..
mit der Unterschrift des Buͤrgermeisters und ein gleichmaͤßig unterzeichneter
Talon, der die Berechtigung zum Empfange der folgenden Serie Zinskupons
ertheilt, ausgegeben.
Bei fruͤherer Einloͤsung des Kapitals muͤssen die nicht faͤlligen Kupons
und der Talon mit der Obligation zuruͤckgegeben werden.
Dem Vorzeiger des Talons wird die folgende Serie Zinskupons ausge-
haͤndigt, falls der Inhaber der Obligation nicht dagegen Einspruch erhoben hat.
(Nr. 3715—3716.) 20“ (Nr. 3716.)