Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staacern. 
  
JJr. 16 
  
(Nr. 3733.) Allerhöchster Erlaß vom 4. April 1853., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Straße von Gemen 
an der Münster-Emmericher Straße über Ahaus bis zur Münster-Glaner= 
brücker Chaussee,, von Dirking über Oeding bis zur Niederländischen 
Grenze, von Stadtlohn über Gescher bis zur Münster-Emmericher Straße, 
von Windfeld über Vreden bis zur Niederländischen Grenze, und von 
Ahaus bis Coesfeld. 
N. Ich durch Meinen Erlatz vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau 1) der Straße von der Münster-Emmericher Straße in Gemen über 
Weseke, Dirking, Südlohn, Stadtlohn, Wendfeld und Ahaus bis zur Mün- 
ster = Glanerbrücker Chaussee, sowie der an diese Straße sich anschließenden 
Straßen; 2) von Dirking über Oeding bis zur Niederländischen Grenze in der 
Richtung auf Winterswyck; 3) von Stadtlohn über Gescher bis zur Manser 
Emmericher Straße; 4) von Wendfeld über Vreden und Zwillbrock bis zur 
Niederländischen Grenze in der Richtung auf Groenlo und 5) von Ahaus über 
Legden bis zur Münster -Emmericher Straße in Coesfeld genehmigt habe, 
bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen 
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee- 
bau= und Unterhaltungs-Malerialien, nach Maaßgabe der für die Staats-= 
Chausseen bestehenden Verschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen 
sollen. Zugleich will Ich den diese Chausseebauten ausführenden Korporationen 
und Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der 
Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des 
für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der 
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Worschriften, verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wee der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung 
ommen. 
Jahrgaug 1853. (Nr. 3733—3734.) 27 Der 
Ausgegeben zu Verlin den 27. Mai 1863.
	        
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