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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staacern.
JJr. 16
(Nr. 3733.) Allerhöchster Erlaß vom 4. April 1853., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Straße von Gemen
an der Münster-Emmericher Straße über Ahaus bis zur Münster-Glaner=
brücker Chaussee,, von Dirking über Oeding bis zur Niederländischen
Grenze, von Stadtlohn über Gescher bis zur Münster-Emmericher Straße,
von Windfeld über Vreden bis zur Niederländischen Grenze, und von
Ahaus bis Coesfeld.
N. Ich durch Meinen Erlatz vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau 1) der Straße von der Münster-Emmericher Straße in Gemen über
Weseke, Dirking, Südlohn, Stadtlohn, Wendfeld und Ahaus bis zur Mün-
ster = Glanerbrücker Chaussee, sowie der an diese Straße sich anschließenden
Straßen; 2) von Dirking über Oeding bis zur Niederländischen Grenze in der
Richtung auf Winterswyck; 3) von Stadtlohn über Gescher bis zur Manser
Emmericher Straße; 4) von Wendfeld über Vreden und Zwillbrock bis zur
Niederländischen Grenze in der Richtung auf Groenlo und 5) von Ahaus über
Legden bis zur Münster -Emmericher Straße in Coesfeld genehmigt habe,
bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-
bau= und Unterhaltungs-Malerialien, nach Maaßgabe der für die Staats-=
Chausseen bestehenden Verschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen
sollen. Zugleich will Ich den diese Chausseebauten ausführenden Korporationen
und Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des
für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Worschriften, verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wee der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung
ommen.
Jahrgaug 1853. (Nr. 3733—3734.) 27 Der
Ausgegeben zu Verlin den 27. Mai 1863.