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(Nr. 3740.) Konzessions- und Bestaͤtiguuga-Urkunde fuͤr die Eifel-Eisenbahn--Gesellschaft.
Vom 16. Mai 1843.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. ½.
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Düren nach Schleiden
eine Aktien-Gesellschaft gebildet hat, wollen Wir zum Bau und Betrieb einer
solchen Eisenbahn Unsere landesherrliche Genebmigung ertheilen, auch das Uns
vorgelegte am 10. Mai 1853. notariell vollzogene Statut hierdurch bessättge
und der vorgedachten Eisenbahn-Gesellschaft das Recht zur Expropriation der
ur Anlage der Eisenbahn erforderlichen Grundslücke Kach Maaßgabe des Ge-
8 es vom 3. November 1838. ertheilen. Diefe Konzession und Bestaͤtigung
soll jedoch erst in Krafr treten, wenn die nach Artikel 72. des Scatuts von
dem Unternehmer George Burge zu bestellende Kaution eingezahlt und der
Nachweis erbracht sein wird, daß das Aktienkapital von 2,400,000 Rehlr.
durch Akrienzeichnung vollständig gesichert ist, dergestalt, daß die Gesellschaft
die Rechte einer juristischen Person und insbesondere die Befugniß zur Expro=
priation erst mit dem vorgedachten, von Unserm Minister für LHamef Gewerbe
und offentliche Arbeiten seiner Zeit näher zu bestimmenden und durch die Ge-
setz Sammlung zu publizirenden Zeitpunkte auszuüben befugt sein soll.
Diese Genehmigungs= und Bestatigungs-Urkunde ist mit dem Statut
durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Gegeben Charlottenburg, den 16. Mai 1833.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
Statut