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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 18. —
(Nr. 3742.) Allerhöchster Erlaß vom 25. April 1853., betreffend die Bewilligung der
fiskalischen Vorrechte fuͤr den von dem Kreise Aschersleben beschlossenen
Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Quedlinburg uͤber Neinstedt
nach Thale.
Na Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Aschersleben beschlossenen Bau einer Chaussee von Quedlinburg über Neinstedt
nach Thale genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations-
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht
zur Entnahme der Chaussecbau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maah-
gabe der für die Staaks-Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhalkung der Straße das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben emhaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1810. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß isi durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Potsdam, den 25. April 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Westphalen. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
den Minisier des Innern und den Finanzminisler.
Jahrgang 183. (Nr. 3742—3743.) 32 (Nr. 3743.)
Ausgegeben zu Berlin den 2. Juni 1853.