Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 213 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 18. — 
  
(Nr. 3742.) Allerhöchster Erlaß vom 25. April 1853., betreffend die Bewilligung der 
fiskalischen Vorrechte fuͤr den von dem Kreise Aschersleben beschlossenen 
Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Quedlinburg uͤber Neinstedt 
nach Thale. 
Na Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise 
Aschersleben beschlossenen Bau einer Chaussee von Quedlinburg über Neinstedt 
nach Thale genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations- 
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht 
zur Entnahme der Chaussecbau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maah- 
gabe der für die Staaks-Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße 
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhalkung der Straße das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal 
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben emhaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1810. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß isi durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 25. April 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Westphalen. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 
den Minisier des Innern und den Finanzminisler. 
  
Jahrgang 183. (Nr. 3742—3743.) 32 (Nr. 3743.) 
Ausgegeben zu Berlin den 2. Juni 1853.
	        
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