Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— JNr. 1.— 
  
(Nr. 3680.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Oktober 1852., betreffend die Reorganisation des 
St. Johanniter-Ordens. 
ch will gegenwärtig die von Mir längst gehegte Absicht zur Ausführung 
bringen, dem Preußischen St. Johanniter-Orden eine seiner ursprünglichen 
Stiftung entsprechende gemeinnützige Bestimmung zu geben und setze zu dem 
Ende Folgendes fest: 
1) Die Balley Brandenburg des evangelischen St. Johanniter-Ordens ist, 
unbeschadet der durch das Edikt vom 30. Oktober 1810. erfolgten Ein- 
ziehung der Güter derselben als Staatsgüter, wieder hergestellt. 
2) Zu wirklichen Mitgliedern der Balley Brandenburg des St. Johanniter= 
Ordens (Komthuren und Rechtsriktern) sollen von jetzt an nur solche, 
des Ordens würdige Personen ernannt werden, welche sich verpflichten, 
für die Zwecke des Ordens einen jährlichen Beitrag von mindestens 
zwölf Thalern zu zahlen, und ein Eintrittsgeld von Einhundert Thalern 
erlegen. 
3) Die gegenwärtig noch am Leben befindlichen Ritter, welche vor der Sä- 
kularisation den Orden erhalten haben, sollen auch ohne Uebernahme 
dieser Leistungen wirkliche Mitglieder des Ordens sein. Die nach der 
Stkularisation ernannten, jetzt vorhandenen Ritter des Keniglichen 
Preußischen St. Johanniter-Ordens aber sollen das Recht haben, sich 
u wirklichen Ordensmitgliedern aufnehmen zu lassen, auch von der 
ahlung des Eintittsgeldes entbunden sein. Den darunter befindlichen 
Ausländern sieht es frei, die Verpflichtung zu laufenden Beiträgen durch 
eine einmalige Zahlung von zweihundert Thalern abzulbsen. 
4) Diejenigen nach der Sakularisation ernannten Ritter des Königlichen 
Preußischen St. Johanniter-Ordens, welche von der ihnen vorstehend 
beigelegten Befugniß keinen Gebrauch machen, gehören nicht zu den 
wisfichen Ordensmitgliedern und sollen die Bezeichnung „Ehrenritter“ 
führen. Ich behalte Mir vor, noch fernerhin solche Ehrenritter nach 
Jahrgang 1853. (Nr. 080.) 1 den 
Ausgegeben zu Berlin den 15. Januar 1853.
	        
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