Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 349 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 27— 
  
(Nr. 3769.) Vertrag zwischen Sr. Mojestät dem Könige von Preußen und Sr. Mojestct 
dem Könige von Hannover, die Vereinigung des Steuewereins mit dem 
Jollvereine betreffend. Vom 7. September 1851. 
S.ee Majestät der König von Preußen 
und 
Seine Majestät der König von Hannover, 
indem Allerhöchstdieselben die Begründung eines gegenseitig freien Handels= und 
gewerblichen Verkehrs zwischen Ihren Staaten und dessen möglichsi umfassende 
Ausdehnung auf Deutsche Nachbarlander als für die Wohlfahrt Ihrer Unter- 
thanen in hohem Grade ersprießlich und zugleich als einen wesentlichen Vor- 
schritt zur allgemeinen Handels= und Verkehrsfreiheit innerhalb Deutschlands 
betrachten, und diese Zwecke durch einen, bestehende Verschiedenheiten berücksich- 
tigenden und möglichst ausgleichenden Vertrag zu erreichen wünschen, haben 
zur Abschließung eines solchen Vertrages, 
Seine Majestät der König von Preußen, 
Allerhöchst Ihren Minister-Präsidenten und Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten, Freiherrn von Manteuffel, 
Allerhöchst Ihren Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbei- 
ten, von der Heydt, und 
Allerhöchst Ihren Finanz-Minister von Boden Lchwinght 
Jahrgang 1853. (Nr. 3769.) Seine 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juni 1853.
	        
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