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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 28——
(Nr. 3771.) Handels= und Joll-Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen
und Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich. Vom 19. Februar 1853.
S.ne Majestät der König von Preußen
und
Seine Majestat der Kaiser von Oesterreich,
von dem Wunsche geleitet, den Handel und Verkehr zwischen Ihren Gebieten
durch ausgedehnte Vollbefteimagen und Zollermäßigungen, durch vereinfachte
und gleichförmige Jollbehandlung und durch erleichterte Benutzung aller Ver-
kehrsanstalten in umfassender Weise zu fördern, und in der Absicht, Ihre Zoll-
einnahmen zu sichern, und die allgemeine Deutsche Zolleinigung anzubahnen,
haben Unterhandlungen eröffnen lassen und zu diesem Zwecke zu Bevollmäch=
tigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren Ministerpradsidenten und Minister der auswärtigen An-
gelegenheiten Freiherrn Otto Theodor von Manteuffel
und
Allerhöchst Ihren Generaldirektor der Steuern Johann Friedrich
von Pommer Esche;
und
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich:
Allerhöchst Ihren Wirklichen Geheimenrath Freiherrn Carl von Bruck,
welche, nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Voll-
machren, den folgenden Handels= und Zollvertrag vereinbart und abgeschlossen
haben:
Jahrgang 1853. (Nr. 3771.) 50 Ar-
Ausgegeben zu Berlin den 1. Juli 1853.