Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Seine Majestät der Koͤnig von Hannover: 
Allerhoͤchst Ihren Generaldirektor der indirekten Steuern und Zoͤlle 
Dr. Otto Klenze; 
Seine Majestaͤt der Koͤnig von Wuͤrttemberg: 
Allehohs Ihren Direktor im Finanzministerium Carl Friedrich von 
igel; 
Seine Koͤnigliche Hoheit der Regent von Baden: 
Hoͤchst Ihren Ministerialrath Joseph Hack; 
Seine Koͤnigliche Hoheit der Kurfuͤrst von Hessen: 
Hoͤchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Duysing; 
Sein= Rönigliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei 
ein: 
Hochst Ihren Ministerialrath Maximilian von Biegeleben; 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsverein betheiligten 
Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und 
Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar= 
Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolsta di, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß älterer Linie 
und 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie: 
den Großherzoglich Sächsischen Geheimen Staatsrath Gustav Thon; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchst Ihren Finanzdirektor Wilhelm Erdmann Florian von 
Thielau; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Höchst Ihren Geschäftsträger am Königlich Preußischen Hofe Legations- 
rach Dr. Friedrich August Liebe; 
Nr. 3777.) Seine
	        
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