Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(Nr. 3791.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1853., betreffend die Bewilligung der fiska- 
lischen Vorrechte zum Bau einer Chaussec. von der Cörlin-Flederborner 
Chaussee bei Boissin im Belgarder Kreise über Burzlass, Gr. Tychow, 
Warnin, Gr. Voldeckow nach Bublitz, im Fürstenthumschen Kreise. 
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von der Corlin-Flederborner Chaussee bei Boissin im Belgarder Kreise 
über Burzlaff, Gr. Tychow, Warnin, Gr. Voldeckow nach Bublitz genehmigt 
habe, bessimne Ich hierdurch, daß das Erpropriationsrecht für die zu der 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats- 
Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen 
sollen. Zugleich will Ich dem Belgarder und dem Fürstenthumschen Kreise 
egen Uebernahme der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das 
Fch zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur bffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 13. Juni 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingb. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerer. 
(Rudolph Decker.)
	        
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