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(Nr. 3791.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1853., betreffend die Bewilligung der fiska-
lischen Vorrechte zum Bau einer Chaussec. von der Cörlin-Flederborner
Chaussee bei Boissin im Belgarder Kreise über Burzlass, Gr. Tychow,
Warnin, Gr. Voldeckow nach Bublitz, im Fürstenthumschen Kreise.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von der Corlin-Flederborner Chaussee bei Boissin im Belgarder Kreise
über Burzlaff, Gr. Tychow, Warnin, Gr. Voldeckow nach Bublitz genehmigt
habe, bessimne Ich hierdurch, daß das Erpropriationsrecht für die zu der
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen
sollen. Zugleich will Ich dem Belgarder und dem Fürstenthumschen Kreise
egen Uebernahme der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das
Fch zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur bffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 13. Juni 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingb.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerer.
(Rudolph Decker.)