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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 35 —
(Nr. 3799.) Bestaͤtigungs-Urkunde, betreffend die Statuten der unter der Firma: „Coͤlnische
Baumwoll-Spinnerei und Weberei“ und mit dem Domizil zu Cöln errich-
teten Aktiengesellschaft. Vom 6. Juli 1853.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir, nachdem sich eine Aktien-
gesellschaft mit dem Oomizil zu Cöln zu dem Zweck gebilder hat, eine Baum-
wollen-Spinnerei und Webere zu errichten, die Produktion von baumwollenen
Garnen und von Geweben aus Baumwolle oder mit Baumwolle gemischt und
die weitere Verarbeitung dieser Stoffe zu bewirken und den hierauf bezuͤglichen
Handel zu treiben, auch nach näherer Bestimmung des Gesellschaftsvertrages
sich bei der Gründung eines transatlantischen Transporkunternehmens zu bethei-
ligen, die Errichtung dieser Aktiengesellschaft unter der Firma: „Cölnische Baum-
woll-Spinnerei und Weberei“ auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1843.
genehmigt und die in den notariellen Akten vom 30. Januar und 24. Juni d. J.
festgestellten und verlautbarten Statuten bestätigt haben.
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit den notariellen Akten vom 30. Ja-
nuar und 24. Juni d. J. für immer verbunden und nebst dem wörtlichen In-
halt der Statuten und dem anliegenden Schema der Aklien und Dividenden=
scheine durch die Gesetz-Sammlung und das Amtsblatt Unserer Regierung zu
Cöln zur offentlichen Kenntniß gebracht werden soll.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 6. Juli 1853.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
70 Sta-
erlin den 26. Juli 1853.