Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
(Nr. 3800.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Mai 1853., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von 
Grimmen über Triebsees bis an die Landesgrenze nach dem Mecklenbur- 
ger Paß und von Garz nach Putbus auf Rügen. 
Ne Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Kom- 
munalsiänden von Neuvorpommern und Rügen beschlossenen Bau einer Chaus- 
see von Grimmen, Regierungsbezirk Stralsund, über Triebsees bis an die 
Landesgrenze nach dem Mecklenburger Paß, und von Garz nach Putbus auf 
Rügen genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht 
für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien nach Maaß- 
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straßen 
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den gedachten Kommunal= 
ständen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Stra- 
ßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen 
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein- 
schließlich der in demselben enthaltenen Drstmmungen über die Befreiungen, 
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verlei- 
hen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. an- 
ehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten 
traßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwäánige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 9. Mai 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahegang 1862. (Nr. 3800 -8801.) 72 (Nr. 3801.) 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1853.
	        
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