Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Artikel 23. 
Die Administratoren werden von der Generalversammlung der Aklionaire 
ernannt. 
Ihre Funktionen dauern sechs Jahre und ihre Namen werden in den, im 
Artikel acht und dreißig erwähnten Zeitungen öffenrlich bekannt gemacht. 
Der Administrationsrath besteht für die ersten sechs Jahre aus den 
Herren: 
Andreas Kdchlin, vormaliger Deputirter, Vizeprasident des Administrations= 
rathes der Gesellschaft für Bergbau und Zinkfabrikation zu Stolberg; 
Andreas Johann Joseph Perier, vormaliger Deputirter, Regent der Bank 
von Frankreich, Administrator der Gesellschaft „Vieille Momagne“ und 
der Gruben zu Anzin; 
Alphons de Rainneville, vormaliger Deputirter und Staatsrath, Administra- 
kor der Eisenbahn-Gesellschaft von Orléans und der Gesellschaft des 
Credit ##i zu Paris; 
Louis Ernest Musnier, Banquier, Mitgerant des Bankhauses Bechet-Detho- 
mas C Kompagnie und Administrator der Gesellschaft für Bergbau und 
Zinkfabrikation zu Stolberg; 
Johann Baptist Ludwig Julius Le Rour, vormaliger Banquier, Administra- 
tor der Gesellschaft für Bergbau und Zinkfabrikation zu Stolberg und 
der Bergwerke und Eisenhütten von Aveyron; 
diese Alle zu Paris wohnhaft; 
Karl Nellessen-Kelleter, Bürgermeister der Stadt Aachen und Präsident des 
Administrarionsrathes der Gesellschaft für Bergbau und Zinkfabrikatior 
u Stolberg; 
Wilzelm Ritz, Ober-Regierungsrath, Administrator der Gesellschaft für Berg 
bau und Zinkfabrikation zu Stolberg; 
John Osborn, Kaufmann; 
diese drei zu Aachen wohnhaft, welche sich noch zwei Kollegen 
wählen und zufügen werden, deren Amtsdauer mit der ihrigen 
gleichladuft. " 
Artikel 24. 
Nach Ablauf von je zwei Jahren wird der Administrationsrarh durch 
neue Wahl ersetzt, in der Art, daß bei den zwei ersien Wahlen je drei und 
bei der dritten Wahl aber vier Mitglieder austreten. 
Die erste Erneuerung findet jedoch erst in der ordentlichen Generalver= 
sammlung des Jahres achtzehnhundert neun und fünfzig statt, da die durch den 
gegenwärtigen Akr ernannten Administratoren bis zu diesem Zeitpunkt fungiren 
sollen. 
Die austretenden Mitglieder werden bei der ersten und zweiten Erneuerung 
durch das Loos und in der Folge durch das Dienstalter bezeichnet. 
Die austretenden Mitglieder können wieder gewählt werden. A 
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