Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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innerhalb ihres Bezirks die Hülfsleistungen der Wachmannschaften und Deich- 
genossen zu ordnen und zu leiten, für die Beschaffung der erforderlichen 
Schutzmaterialien zu sorgen und die Bewachung der ODeiche zu kontrolliren. 
G. 52. 
Das Deichamt hat über alle Angelegenheiten des Deichverbandes zu 
beschließen, soweit dieselben nicht ausschließlich dem Deichhauptmann oder dem?“ 
Deichinspektor überwiesen sind. Die von dem Deichamte gefaßten Beschlüsse 
sind für den Deichverband verpflichtend; die Ausführung der gefaßten Beschlässe 
erfolgt durch den Deichhauptmann. 
Die Mizlder des Deichamtes sind an keinerlei Instruktionen und Auf- 
träge der Wähler und der Wahlbezirke gebunden. 
Das Deichamt kontrollirt die Verwaltung. Es ist daher berechtigt, sich 
von der Ausführung seiner Beschläüsse und der Verwendung aller Einnahmen 
des Verbandes Ueberzeugung zu verschaffen. Es kann zu diesem Zwecke die 
Akten einsehen und Ausschüsse aus seiner Mitte ernennen. 
g. 53. 
Das Deichamt besteht aus neun Mitgliedern, naͤmlich: 
a) dem Deichhauptmann oder dessen Stelloertreter als Vorsitzenden, 
b) dem Deichinspektor und 
P) sieben nach den WVorschriften des folgenden Abschnitts berufenen Reprä- 
sentanten der Deichgenossen. 
g. 54. 
Das Deichamt versammelt sich alle Jahre regelmäßig zweimal, im An- 
fange Juni und November. 
Im Falle der Nothwendigkeit kann das Deichamt von dem Deich- 
hauptmann außerordentlich berufen werden. Die Berufung muß erfolgen, so- 
bald es von zwei Mitgliedern verlangt wird. 
g. 55. 
Die Art und Weise der Zusammenberufung wird von dem Deichamte 
ein= für allemal festgestellt. Die Zusammenberufung erfolgt unter Angabe der 
Gegensiände der Verhandlung; mit Ausnahme dringender Fälle muß dieselbe 
wenigstens sieben freie Tage vorher statthaben. 
K. 56. 
Das Deichamt kann nur beschließen, wenn mehr als die Hälfte seiner 
Mitglieder mit Einschluß des Vorsitzenden zugegen sind. Eine Ausnahme hier- 
(Nr. 3806.) 817 von 
6) Das Doch- 
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