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Auch die laufende Beaufsichtigung und Unterhaltung der Deiche, Graͤ-
ben, Schleusen, Uferdeckwerke und Pflanzungen erfolgt unter der Leitung des
Deichinspektors.
Die Unterbeamten, Deichschoͤppen, Wach- und Huͤlfsmannschaften haben
dabei, und insbesondere bei der Vertheidigung gegen Wassergefahr, die An-
weisungen des Deichinspektors puͤnktlich zu befolgen.
Innerhalb der etatsmaͤßigen Unterhaltungsfonds und der genehmigten
Anschlaͤge kann der Deichhauptmann zur Vereinfachung des Geschaͤfts bestimmte
Summen dem Deichinspektor zur Disposition stellen, bis zu deren Hoͤhe die
Deichkasse auf Anweisung des Deichinspektors Zahlung zu leisten hat.
Die Auszahlung der Gelder darf in keinem Falle durch den Deich-
inspektor erfolgen.
Der halbjährigen Schau muß der Deichinspektor beiwohnen.
K. 47.
In dringenden Fällen, wenn unvorhergesehene Umstände Arbeiten noth-
wendig machen, deren Ausführung ohne Gefährdung der Sozielätszwecke nicht
aufgeschoben werden kann, ist der ODeichinspektor befugt und verpflichtet, die
Arbeiten unter seiner Verantwortlichkeit anzuordnen. E muß aber die getroffe-
nen Anordnungen und die Gründe, welche die unverzügliche Ausführung noth-
wendig machen, gleichzeitig dem Deichhauptmann, und, wenn letzterer sich nicht
einverstanden erklären sollte, der Regierung anzeigen. «
Dieselbe Anzeige ist der nächsien gewöhnlichen Versammlung des Deich-
amtes zu machen.
Können die Ausgaben aber aus den laufenden Jahreseinnahmen der
Deichkasse nicht bestritten werden, so muß das Deichamt in kürzester Frist
außerordentlich berufen werden, um von der Sache Kenntniß zu erbalten und
über die Beschaffung der erforderlichen Geldmittel zu beschließen.
. 48.
Der Deichrentmeister, welcher zugleich die Stelle eines Deichsekretairs 3) Desc.
versehen kann, wird von dem Deichamte im Wege eines kündbaren Vertrages 7½#es.
gegen Bewilligung einer Prozenteinnahme von den gewöhnlichen Deichkassen-
eiträgen, sowie unter der Verpflichtung zur Kautionsbestellung angenommen.
G. 49.
Der Oeichremmeister verwaltet die Deichkasse und führt das Oeich-
kataster.
Er hat insbesondere:
a) i tatsentwurfe nach den Anweisungen des Deichhauptmanns aufzu-
ellen;
(Nr. 3811.) 85. b) die