Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 661 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staagaten. 
  
— Nr 45. 
  
(Nr. 3825.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Mai 1853., betressend die Genehmigung der Aus- 
dehnung des Unternehmens der Wilhelmsbahn-Gesellschaft auf die Her- 
stellung und Benutzung zweier Zweigbahnen resp. von Nendza nach Ida- 
hütte und von Ratibor nach Leobschütz, unter gleichzeitiger Bewilligung 
des Expropriationsrechts. 
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 22. Mai d. M. will Ich hier- 
durch genehmigen, daß die Wilhelmsbahn-Gesellschaft ihr Unternehmen auf die 
Anlage und Benutzung einer Zweigbahn von Nendza über Rybnick und Nicolai 
nach Idahütte im Anschlusse an die von Kattowitz dorthin führende Zweigbahn 
der Oberschlesischen Eisenbahn, sowie einer Zweigbahn von Ratibor nach Leob- 
schütz ausdehne. — Zugleich bestimme Ich, daß die in dem Gesetze über die 
Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. (Gesetz-Sammlung für 
1838. S. 505.) ergangenen Vorschriften über die Expropriation auf die neuen 
Anlagen Anwendung finden sollen. 
Charlottenburg, den 24. Mai 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. o. Westphalen. 
v. Bodelschwingh. v. Bonin. 
An das Staatsministerium. 
Jehrzang 1853. (Nr. 3825—3826) 92 (Nr. 3826.) 
Ausgegeben zu Berlin den 26. August 1853.
	        
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