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Dritter Nachtrag
zum
Statut der Wilhelmsbahn-Gesellschaft.
F. 1.
Das Unternehmen der Wilhelms-Eisenbahn-Gesellschaft wird auf Her-
stellung zweier Zweigbahnen
a) in östlicher Richtung von Ratibor über Rybnick bis in die Gegend von
Nicolai, die Gruben und Hütten dieser Reviere berührend,
5) in westlicher Richtung von Ratibor nach Leobschütz
ausgedehnt, welche hauptsächlich zum Transport von Produkten und Fabri-
**W Berg= und Hüttenbaues bestimmt und mittelst Dampfkraft zu betrei-
ben sind.
Die Sub a. gedachte Zweigbahn wird vorläufig bis nach Kotulla bei
Nicolai geführt; die Wilhelms-Eisenbahn-Gesellschaft ist aber sowohl berechtige,
als auch auf Verlangen der Staatsregierung verpflichtet, dieselbe bis nach
Idahütte zum Anschlusse au die bereits bestehende Zweigbahn von Kattowitz (an
der Oberschlesischen Eisenbahn) nach Emanuel-Seegengrube weiter zu bauen.
K. 2.
Das zur Ausführung dieser Zweigbahnen, einschließlich der noch nöthigen
Legung eines zweiten Geleises auf der Strecke der Haupkbahn von Ratibor
nach Nendza, erforderliche Anlagekapital wird auf
drei Millionen dreimal hundert tausend Thaler
festgesetzt.
g. 3.
Diese Summe wird aufgebracht:
1) durch 1,200,000 Rthlr. i. e. Eine Million zweimal hundert tausend
Thaler in Stammaktien, und zwar in 12,000 Stuͤck à 100 Rihlr. auf
den Inhaber lautend, und
2) durch 2, 100,000 Rthlr. i. e. zwei Millionen Einmal hundert tausend
Thaler Prioritäts-Obligationen, in 21,000 Stück à 100 Rthlr. auf den
Inhaber lautend.
S. 4.
Die Aktien treten in jeder Beziehung in die Kategorie der ursprünglich
kreirten 12,000 Stück Stammaktien; es finden mithin auf die Verhalknisse der-
(Nr. 3826.) 92 selben,