Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 663 — 
Dritter Nachtrag 
zum 
Statut der Wilhelmsbahn-Gesellschaft. 
F. 1. 
Das Unternehmen der Wilhelms-Eisenbahn-Gesellschaft wird auf Her- 
stellung zweier Zweigbahnen 
a) in östlicher Richtung von Ratibor über Rybnick bis in die Gegend von 
Nicolai, die Gruben und Hütten dieser Reviere berührend, 
5) in westlicher Richtung von Ratibor nach Leobschütz 
ausgedehnt, welche hauptsächlich zum Transport von Produkten und Fabri- 
**W Berg= und Hüttenbaues bestimmt und mittelst Dampfkraft zu betrei- 
ben sind. 
Die Sub a. gedachte Zweigbahn wird vorläufig bis nach Kotulla bei 
Nicolai geführt; die Wilhelms-Eisenbahn-Gesellschaft ist aber sowohl berechtige, 
als auch auf Verlangen der Staatsregierung verpflichtet, dieselbe bis nach 
Idahütte zum Anschlusse au die bereits bestehende Zweigbahn von Kattowitz (an 
der Oberschlesischen Eisenbahn) nach Emanuel-Seegengrube weiter zu bauen. 
K. 2. 
Das zur Ausführung dieser Zweigbahnen, einschließlich der noch nöthigen 
Legung eines zweiten Geleises auf der Strecke der Haupkbahn von Ratibor 
nach Nendza, erforderliche Anlagekapital wird auf 
drei Millionen dreimal hundert tausend Thaler 
festgesetzt. 
g. 3. 
Diese Summe wird aufgebracht: 
1) durch 1,200,000 Rthlr. i. e. Eine Million zweimal hundert tausend 
Thaler in Stammaktien, und zwar in 12,000 Stuͤck à 100 Rihlr. auf 
den Inhaber lautend, und 
2) durch 2, 100,000 Rthlr. i. e. zwei Millionen Einmal hundert tausend 
Thaler Prioritäts-Obligationen, in 21,000 Stück à 100 Rthlr. auf den 
Inhaber lautend. 
S. 4. 
Die Aktien treten in jeder Beziehung in die Kategorie der ursprünglich 
kreirten 12,000 Stück Stammaktien; es finden mithin auf die Verhalknisse der- 
(Nr. 3826.) 92 selben,
	        
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