Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 705 — 
Plan 
zu einer für Rechnung der Meliorations-Sozietät der Bocker 
Heide zu negozürenden Anleihe. 
S. 1. 
Die Meliorations = Sozietät der Bocker Heide bedarf zur Ausführung 
ihrer Meliorationsanlagen — W. 1. 6. 7. des Statuts vom 24. Juli 1850., 
Gesetz-Sammlung Seite 373. ff. — eines Darlehns bis zum Betrage von 
50,000 Rchhlrn. 
g. 2. 
Ueber diese Anleihe sollen auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen 
versehene Obligationen im Betrage von 500 Rthlrn. und 100 Rthlrn. ausge- 
stellt werden. Die Darleiher begeben sich des Kuͤndigungsrechts. Dem Vor- 
stande der Sozietaͤt aber sieht die Befugniß zu, nach Ablauf von fuͤnf Jahren 
die Obligarionen durch Aufruf im Peußischen Staats-Anzeiger, in der Cölni- 
schen Zeitung, sowie in den Amtsblättern der Regierungen zu Minden, Mün- 
ster und Arnsberg, mit einer sechsmonatlichen Frist zu kündigen und die Rück- 
zahlung nach Maaßgabe der unter 4. und 5. enthaltenen betreffenden Bestim- 
mungen zu bewirken. Sollte eines oder das andere der bezeichneten Blätter 
eingehen, so bestimmt der Oberpräsident der Provinz, in welchem anderen 
Blatte statt des eingegangenen die Bekanntmachung erfolgen soll. 
S. 3. 
Die Verzinsung erfolgt in halbjahrigen Terminen jedesmal am 2. Ja- 
nuar und 1. Juli mit vier vom Hundert jährlich. Die Auszahlung der Zin- 
sen geschieht bei der Sozietaksbasse zu Delbrück. 
g. 4. 
Die Rückzahlung des Darlehns wird dadurch sicher gestellt, daß vom 
1. Januar 1858. ab alljährlich mindestens Ein Prozent des Kapitals der 
50,000 Rehlr. nebst den ersparten Zinsen von den zur Amortisation gelangten 
Obligationen zur Tilgung verwendet wird. Die Amortisationsbeträge, sowie 
die Zinsen der Schuld, werden durch die nach Maaßgabe der V. 15., 61., 
77. bis 80. des Statuts der Meliorations = Sozietä4t der Bocker Heide vom 
24. Juli 1850. auf die Besitzer der betheiligten Grundstlne auszuschreibenden, 
bthigenfall durch administrative Exekution einzuziehenden Beiträge aufge- 
racht. 
(r. 3832.) g. 5.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.