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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 468.—
(Nr. 3833.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Juli 1853., betreffend die Genehmigung der An-
lage einer Eisenbahn von Cöln über Neuß nach Crefeld, nebst einer
Zweigbahn zum Anschlusse an die Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn zwischen
Neuß und Obercassel, mittelst einer Mktiengesellschaft.
A-- den Bericht des Staatsministeriums vom 16. Juli d. J. will Ich zu
der Anlage einer Eisenbahn von Cöln über Neuß nach Crefeld, nebst einer
von dieser Bahn zwischen Crefeld und Neuß abgehenden Zweigbahn zum An-
schluß an die Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn zwischen Neuß und Obercassel,
mittelst einer Aktiengesellschaft, unter den seiner Zeit Meiner speziellen Geneh-
migung zu unterbreitenden Bedingungen die landesherrliche Genehmigung er-
theilen. Zugleich bestimme Ich, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-
Unternehmungen vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften über die
Expropriation auf die neue Anlage Anwendung finden. Dieser Erlaß ist zu-
leich mit der Konzessions-Urkunde und dem Statute durch die Gesetz-Samm-
ung zu verbffentlichen.
Berlin, den 30. Juli 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Westphalen.
v. Bodelschwingh. In Vertretung.
v. Wangenheim.
An das Staatsministerium.
Johrgang 1853. (Nr. 3833—3834) 98 (Nr. 3834.)
Ausgegeben zu Berlin den 17. September 1853.