Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(Tr. 3695.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Februar 1853., betreffend die Ausdehnung des 
Breslau-Schweidnitz-Freib Eisenbahn-Unternehmens auf die Anlage 
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und Benutzung einer Eisenbahn von Schweidnitz nach Reichenbach. 
  
A.“ den Bericht des Staatsministeriums vom 6. d. M. will Ich dem Vor- 
haben der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft, ihr Unterneh- 
men auf die Anlage und Benutzung einer Eisenbahn von Schweidnitz nach Rei- 
chenbach #m Anschlusse an die von Königszelt nach Schweidnitz führende Sei- 
tenbahn auszudehnen, Meine landesherrliche Genehmigung hiedurch ertheilen. 
Zugleich besiimme Ich, daß die in dem Gesetze über die Ellenbah--Unrerneh- 
mungen vom 3. November 1838. (Gesetz-Sammlung für 1338. Seite 505.) 
ergangenen allgemeinen Vorschriften, namentlich diejenigen über die Expropria- 
tion, sowie die Verordnung vom 21. Dezember 1840., die bei dem Bau von 
Eisenbahnen beschäftigten Handarbeiter betreffend (Gesetz-Sammlung für 1847. 
S. 21.), auf die neue Aulege Anwendung finden sollen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 14. Februar 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen. 
v. Bodelschwingh. v. Bonin. 
An das Staatsministerium. 
  
(Nr. 2695—3696.) 87 (Nr. 3696.)
	        
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