Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 737 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 50. — 
  
(Nr. 3837.) Allerhöchster Erlaß vom 6. August 1853., betreffend die Bewilligung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von 
Nakel im Kreise Wirsitz bis an die Kreisgrenze in der Richtung auf 
Vandsburg. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von Nakel, im Kreise Wirsitz des Ngierungsbehirks Bromberg, über 
Mrotzen bis an die Kreisgrenze in der Richtung auf Vandsburg genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Makerialien nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Er- 
hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demsel- 
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die 
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem 
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen 
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Putbus, den 6. August 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1853. (Nr. 3837—3838.) 102 (Nr. 3838.) 
Ausgegeben zu Berlin den 21. September 1853.
	        
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