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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 55.—
(Nr. 3856.) Allerhschster Erlaß vom 19. Juli 1853., betreffend die Bewilligung der fiska-
lischen Vonechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
der Schwenz-Brücke auf der Berlin-Hamburger Staats-Chaussee bei
Wusterhausen nach Campehl an der Ruppin-Neustädter Kreis-Chaussee.
chdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaufsee von der Schwenz-Brücke auf der Berlin-Hamburger Staats-Chaussee
bei Wusterhausen nach Campehl an der Ruppin-Neustädter Kreis-Chaussee ge-
nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die
zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entc-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs = Materialien, nach aaßgabe
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße zur
Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Ruppiner Kreise 8
Uebernahme der kuͤnftigen chausseemaͤßigen Unterhaltung der Straße das Recht
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben
enrhaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhe-
bung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaus-
seegeld = Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 19. Juli 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Westphalen. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
den Minister des Innern und den Finanzminister.
Jahrgang 1853. (Nr. 3856—3857.) 114 (Nr. 3857.)
Ausgegeben zu Berlin den 15. Oktober 1853.