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uͤber
Thaler.
b aͤngt 18. lbidhrli
Zinsen Inhaber emyfart am an halbjabrlichen
Der Magistrat der Hauptstadt Posen.
(Unterschriften.)
Dieser Kupon wird ungültig, wenn sein
Celdbeirag micht bis um 9itn9t
18. erhoben wird.
(Jr 3870.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Okkober 1853., betreffend die Bewilligung der
siskalischen Vorrechte für die Gemeinde-Chaussee von Opladen über Bur-
scheid zur Cöln-Berliner Staatsstraße.
A. Ihren Bericht vom 4. Oktober d. J. will Ich der Gemeinde Burscheid
dem Behufs der angemessenen Regulirung der Gemeinde-Chaussee von
pladen uͤber Burscheid zur Chln Berlines Staatsstraße unternommenen
chausseemäßigen Ausbau der Straßen-Abtheilung von Vogelsruthe über Höhe
zu dieser Staatsstraße das Expropriationsrecht rücksichtlich der zu der Chaussee
erforderlichen Grundstücke verleihen. Auch soll auf die demgemäß umzubauende
Chaussee daß Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate-
rialien nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften
Anwendung finden. »
Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 31. Oktober 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 3975—3877.) 123° (Nr. 3877.)