Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

Litt...... M 
uͤber 
Thaler. 
b aͤngt 18. lbidhrli 
Zinsen Inhaber emyfart am an halbjabrlichen 
Der Magistrat der Hauptstadt Posen. 
(Unterschriften.) 
Dieser Kupon wird ungültig, wenn sein 
Celdbeirag micht bis um 9itn9t 
18. erhoben wird. 
(Jr 3870.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Okkober 1853., betreffend die Bewilligung der 
siskalischen Vorrechte für die Gemeinde-Chaussee von Opladen über Bur- 
scheid zur Cöln-Berliner Staatsstraße. 
A. Ihren Bericht vom 4. Oktober d. J. will Ich der Gemeinde Burscheid 
dem Behufs der angemessenen Regulirung der Gemeinde-Chaussee von 
pladen uͤber Burscheid zur Chln Berlines Staatsstraße unternommenen 
chausseemäßigen Ausbau der Straßen-Abtheilung von Vogelsruthe über Höhe 
zu dieser Staatsstraße das Expropriationsrecht rücksichtlich der zu der Chaussee 
erforderlichen Grundstücke verleihen. Auch soll auf die demgemäß umzubauende 
Chaussee daß Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate- 
rialien nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften 
Anwendung finden. » 
Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 31. Oktober 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 3975—3877.) 123° (Nr. 3877.)
	        
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