— 904 —
(Nr. 3877.) Allerhoͤchster Erlaß vom 31. Oktober 1853., betreffend den Bau, sowie die
Verwalkung und den Betrieb der Cöln-Crefelder Eisenbahn.
N. die unterm 22. August 1853. von Mir konzessionirte Cöln-Crefelder
Eisenbahngesellschaft (Gesetz Sammlung pro 1853. S. 710.) durch den anlie-
genden Vertrag vom 28. September 1853. den Bau, sowie die demnchstige
erwaltung und den Betrieb der Cöln-Crefelder Eisenbahn, nebst Zweigbahn,
für Rechnung der Gesellschaft dem Staate überlassen hat, ermächtige Ich Sie,
die Ausführung des Baues, sowie demnächst die Verwaltung und den Betried
dieser Eisenbahnen der nach Maaßgabe meines Erlasses vom 4. Mäz 1850.
(Gesetz-Sammlung für 1850. Seite 162.) unter dem Namen „Königliche
Oirektton der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn“ eingesetzten Behörde zu
ertragen.
ieser Erlaß ist nebst dem vorerwähnten Vertrage vom 28. September
1853. durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 31. Oktober 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.
Vertrag
wischen der Königlichen Sleupicchen Staatsregierung und der
öln-Crefelder Eisenbahngesellschaft, betreffend die Uebernahme
des Baues und der erwaltung der genannten Bahn durch
en Staat.
Zw dem Königlichen Eisenbahn -Kommissarius, Regierungspräsidenten
von Moeller, gemaß dem Reskripte des Herrn Ministers für Handel, Ge-
werbe und öffentliche Arbeiten vom 1. September 1853. II. 6296. als Sraats-
Kommissarius fungirend,
einerseits,
und dem Komité der durch notariellen Akt vom 11. Mai 1853. gegründeten
und durch Allerhöchste Konzessions= und Beslatigungs-Urkunde vom 22. August
1853. genehmigten Cöln-Crefelder Eisenbahngesellschaft, nach §. 50. der Sta-
tuten die Gesellschaft verkretend,
andererseits,