Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

907 — 
(Nr. 3878.) Allerhöchster Erlatz vom 7. November 1853., betreffend die Rangverhaͤltnifse 
der Vizeprdsidenten des Obertriunals, sowie des General-Staatsanwalts 
und der Ober-Staatsanwalte bei demselben. 
A. Ihren Bericht vom 20. September d. J. will Ich, wenn es hierzu noch 
einer ausdrücklichen Festsetzung bedarf, hierdurch bestimmen, daß die Vize-Prä- 
sidenten des Obertribunals, sowie der General-Staatsanwalt bei demselben, vor 
den übrigen Räthen der zweiten Klasse jederzeit den Vortritt haben sollen, und 
den Ober-Soeaatsanwalten bei dem Obertribunal den Rang der Räthe zweiter 
Klasse hierdurch beilegen. 
Sanssouci, den 7. November 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
Simons. 
An den Justizminister. 
  
(Nr. 3879.) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der 
Firma „Agrippina, See-, Fluß= und Landtransport-Versicherungs-Gesell- 
schaft“". Vom 11. November 1853. 
D. Königs Majesiät haben unterm 24. Januar 1845. die Errichtung einer 
Maengesellcchaf unter der Firma: „Agrippina, See-, Fluß= und Landtrans- 
port-Versicherungs-Gesellschaft", mit dem Domizil zu Cöln Allerhöchst zu ge- 
nehmigen und die Statuten dieser Gesellschaft, welche nach §. 2. derselben die 
Versicherung gegen die Gefahren der See-, Fluß= und Kanalschiffahrt, wie 
des Transports zu Lande, einschließlich des auf Eisenbahnen, zum Gegensiande 
ihres Unternehmens hat, zu bestätigen geruht. Solcheswird hiedurch nach Vorschrift 
des §F. 3. des Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. 
mit dem Bemerken nachtraglich bekannt gemachr, dag die Allerhchste Bestäti- 
ungs-Urkunde und die Gesellschafts-Statuten im Amtsblatt der Regierung zu 
öln von 1845. Stück 8. abgedruckt sind. 
Berlin, den 11. November 1853. 
Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister des 
und öffentliche Arbeiten. Innern. 
v. d. Heydt. v. Westphalen. 
  
(Nr. 3878—3880.) (Nr. 3880.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.