Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 925 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 62. — 
  
(Nr. 3883.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1853., betreffend die Bewilligung der fiska- 
lischen Vorrechte zum Bau einer Chaussee von Inowraclawm nach Pako## 
durch die Kreise Inowraclaw und Mogilno, im Regierungsbezirk Bromberg. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
von Inowraclaw nach Pakosc durch die Kreise Inowraclaw und Mogilno, 
im Regierungsbezirk Bromberg, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß 
das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma- 
terlalien, nach Maaßgabe der für die Staaks-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Jugleich will 
Ich den genannten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen 
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach 
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
geld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über 
die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor- 
schriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Beslimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die 
gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 13. Juni 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Johrgang 1853. (Nr. 29688—3884.) 126 (Nr. 3884.) 
Ausgegeben zu Berlin den 6. Dczember 1853.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.