Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 930 — 
(Nr. 3887.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Oktober 1853., betreffend die Bewilligung der fis- 
kalischen Rechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
Wrietzen über Eichwerder und Alt-Lewin zum Anschluß an die Ober- 
Oderbruchs-Chaussee mit einer Abzweigung über Neu-Lewin und Carls= 
biese zur Fährstelle an der neuen Oder bei Güstebiese. 
N Ich durch Meine Erlasse vom 22. Dezember 1848., vom 17. De- 
zember 1849. und vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Wrietzen 
über Eichwerder und Alt-Lewin bis an den Seitenweg nach Neu-Barnim zum 
Anschluß an die Ober-Oderbruchs-Chaussee, mit einer Abzweigung von dem 
Punkte, wo die Wege nach Alt-Lewin und Neu-Lewin sich scheiden, über Neu- 
Lewin und Carlsbiese zur Fährstelle an der neuen Oder bei Güstebiese durch 
den zu dem Zwecke unter dem Namen: „Wrietzen-Oderbruch-Chausseegesellschaft“ 
zusammengetretenen Aktienverein genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß 
das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee und deren Abzweigung erfor- 
derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zbur Entnahme der Chausseebau-- 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Worschriften, auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen 
sollen. Zugleich will Ich der Aktiengesellschaft, gegen Uebernahme der künfti- 
gen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen, das Recht zur Erhebung des 
Thansseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staaks-Chausseen jedesmal 
geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be- 
stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oöffentlichen 
Kenmniß zu bringen. 
Sanssouci, den 31. Oktober 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3888.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.