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(Nr. 3887.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Oktober 1853., betreffend die Bewilligung der fis-
kalischen Rechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
Wrietzen über Eichwerder und Alt-Lewin zum Anschluß an die Ober-
Oderbruchs-Chaussee mit einer Abzweigung über Neu-Lewin und Carls=
biese zur Fährstelle an der neuen Oder bei Güstebiese.
N Ich durch Meine Erlasse vom 22. Dezember 1848., vom 17. De-
zember 1849. und vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Wrietzen
über Eichwerder und Alt-Lewin bis an den Seitenweg nach Neu-Barnim zum
Anschluß an die Ober-Oderbruchs-Chaussee, mit einer Abzweigung von dem
Punkte, wo die Wege nach Alt-Lewin und Neu-Lewin sich scheiden, über Neu-
Lewin und Carlsbiese zur Fährstelle an der neuen Oder bei Güstebiese durch
den zu dem Zwecke unter dem Namen: „Wrietzen-Oderbruch-Chausseegesellschaft“
zusammengetretenen Aktienverein genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß
das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee und deren Abzweigung erfor-
derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zbur Entnahme der Chausseebau--
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Worschriften, auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen
sollen. Zugleich will Ich der Aktiengesellschaft, gegen Uebernahme der künfti-
gen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen, das Recht zur Erhebung des
Thansseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staaks-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be-
stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oöffentlichen
Kenmniß zu bringen.
Sanssouci, den 31. Oktober 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3888.)