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S. 3.
Die Höhe des gewöhnlichen jährlichen Deichkassenbeitrages zur Unterhal=
tung der Verbandsanlagen wird im Deichstatut fesigesetzt.
Wenn die Erfällung der Sozielätszwecke einen größeren Aufwand er-
fordert, so muß dieser Mewttetrag als außerordentlicher Beitrag ausgeschrieben
und von den Deichgenossen aufgebracht werden. Namentlich dies auch für die
Kosien der ersten normalmäßigen Herstellung der Soziet4ksanlagen; bis zur
Tilgung dieser Kosten ist in der Regel jährlich mindestens der vierfache Betrag
der gewöhnlichen Deichkassenbeiträge einzuziehen.
K. 4.
Wenn die gewöhnlichen Deichkassenbeiträge, nachdem daraus für die So-
Herétszwecke bestimmungsmäßig gesorgt worden, Ueberschüsse ergeben, so sollen
iese zu einem Reservefonds, dessen Höhe das Deichstatut bestimmt, gesammelt
und mit guter Sicherheit zinsbar belegt werden. Der Reservefonds darf nicht
zu den laufenden und gewöhnlichen Ausgaben des Verbandes, sondern allein
für folgende Zwecke verwandt werden:
aà) für die Herstellung der durch Eisgang oder Hochwasser zerstörten oder
ungewöhnlich beschädigten Deiche, soweit die Herstellungskosten aus den
gewöhnlichen Einnahmen nicht bestritten werden können;
b) für den Neubau der vorhandenen Auslaßschleusen;
c) fuͤr Ausführung von Meliorationsanlagen.
g. 5.
Die gewöhnlichen Deichkassenbeiträge sind zu ermäßigen, wenn sie nach
vollständiger Bildung des Reservefonds Ueberschüsse über das jährliche Bedürf-
niß des Verbandes ergeben.
KH.
Oie Deichgenossen sind bei Vermeidung der administrativen Exekution
9ehalten, die gewohnlichen Deichkassenbeiträge in halbjaä4hrigen Terminen, am
Januar und 1. Juli jeden Jahres, unerinnert zur Deichkasse abzuführen.
Ebenso müssen die außerordentlichen Beiträge in den durch das Ausschreiben
des Deichhaupemanns bestimmten Terminen abgeführt werden.
F. 7.
Die Verbindlichkeit zur Entrichtung der Deichkassenbeiträge ruhr, gleich
der sonsiigen Deichpflicht, als Reallast unablöslich auf den Grundstücken; sie
ist den öffentlichen Lasten gleich zu achten und hat in Kollisionsfällen vor den-
selben den Vorzug.
Die