Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Fehlt ein oder der andere Kupon, so wird der Betrag desselben in Abzug ge- 
bracht und um so viel die zuruͤckzuzahlende Summe ermaͤßigt. 
Privatvermerke, durch welche Kassenscheine außer Kurs gesetzt sind, sind 
der Kasse gegenüber nicht bindend, sie ist aber berechtigt, die Beseirizung der- 
selben zu fordern und bis dahin die Kündigung zu beanstanden. Kassenscheine, 
welche auf einen bestimmten Inhaber lauten, bönnen nur durch Cessionen, 
welche sich auf dem Kassenscheine selbst befinden, auf einen anderen übertragen 
werden. Die Echtheit der Cessionen zu prüfen, ist die Kasse nicht verpflichtet. 
Bei den Rekognitionsscheinen kommen diese Bestimmungen ebenfalls zur 
Anwendung. 
F. 20. 
Die Zinsen der Kassenscheine werden in halbjährigen Terminen vom 
2. bis zum d. Januar und vom 1. bis zum 8. Juli, oder resp. vom 1. bis 
zum 8. April und vom 1. bis zum 8. Oktober von den Kassen in Sigmarin= 
gen und Hechingen, sowie an denjenigen Orten, welche die Direktion durch be- 
sondere Bekanntmachungen oder in den Kassenscheinen selbst namhaft machen 
wird, bezahlt. 
G. 21. 
Zu diesem Behufe werden mit jedem Kassenscheine Zinskupons, und zwar 
von dem naächsten eintretenden Zinsgzahlungstermine ab, für einen Zeitraum 
von acht auf einander folgenden Jahren, also sechszehn an der Zahl, nach dem 
., beigefügten Formulare ausgefertigt und denselben ein Talon der Anlage gemäß 
beigefügr, gegen dessen Produktion nach Ablauf der achtjährigen Frist die neuen 
Zinskupons, und zwar wiederum auf die Reihe von acht Jahren, verabreicht 
werden. 
§. 22,. 
Erfolgt die Einzahlung des Anlehens nicht an einem der F. 20. auf- 
geführten Termine, so werden außer den nach F. 21. auszufertigenden Kupons 
für die Zeit vom Einzahlungstage bis zum Schlusse des Vierteljahres beson- 
dere Theil-Zinskupons ausgestellt, auf welche übrigens die Vorschriften der 
#. 23. bis 25. ebenfalls Anwendung finden. 
K. 23. 
Die Kupons werden au porteur gestellt. Sie müssen rücksichtlich der 
Farbe, Serie, Littera und der laufenden Nummer mit dem entsprechenden 
Kassenscheine übereinstimmen, und außerdem enthalten: 
1) in Zahlen und Buchstaben den Betrag des Kassenscheins, zu welchem 
sie gehören, und den Betrag, auf welchen sie gültig sind; 
2) den Tag der Flligkeir; 
3) die
	        
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