Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Maschi islen-Maate 1. Klasse (mit Sergeanten-Rang), 
Maschinisten= II. Klasse (mit Unterofftzier-Rang), 
Heizer r Klasse (mit Gefreiten-Rang), 
III. (mit Gemeinen-Rang). 
IV. 
G. 55. 
Das etatsmäßige Durchschnitesgehalt der Heizer soll das Gehalt eines 
Heizers II. Klasse sein. 
g. 56. 
Die desinitive Einstellung setzt allemal einen dreimonatlichen Probedienst 
in See voraus. 
K. 57. 
Die Einstellung als Heizer IV. Klasse erfordert: Z 
a) ein Lebensalter von wenigstens achtzehn bis höchstens vierzig Jahren, 
b) körperliche Tauglichkeit. 
K. 58. 
Die Ernennung resp. Einstellung als Heizer III. Klasse bedingt außer 
der körperlichen Tauglichkeit in der Regel: 
eine angemessene Dienstzeit als Heizer IV. Klasse, oder 
wine ausreichende Beschäftigung als Heizer auf Privat-Dampfschiffen, 
oder 
die Kenntniß eines Handwerks, welches bei Reparaturen von Kesseln 
und Maschinen Anwendung findet. 
K. 59. 
Die Ernennung zum Heizer II. Klasse erheischt: 
a) eine sechsmonakliche Dienstzeit zur See als Heizer III. Klasse, 
b) genügende Applikation. 
K. 60. 
Die Befürderung zum Heizer I. Klasse setzt voraus: 
a) sechsmonatliche Dienstzeit zur See als Heizer II. Klasse, 
5) vorzägliche Applikation, 
„P) genügenden Ausfall der vorgeschriebenen Prüfung, 
4) Verpflichtung zum Fortdienen auf wenigstens drei Jahre. 
g. 61. 
Zur Annahme als Maschinisten-Maat II. Klasse ist erforderlich: 
a) ein Lebensalter von nicht höher als acht und zwanzig Jahren, 
b) körperliche Tauglichkeit, 
IP) dreijährige Lehrzeit als Maschinenbau-Arbeiter, 
4) wenigstens dreimonatlicher Probedienst zur See, 
e) gute
	        
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