Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Plamn 
zu einer verzinslichen Prämienanleihe von funfzehn Millionen 
Thaler, über welche 150,000 verzinsliche, auf den Inhaber lau- 
tende Prämienscheine mit laufenden Nummern in 1500 Serien, 
jede zu 100 Nummern, ausgegeben werden. 
D. Prämienanleihe wird mit drei und einem halben Prozent jährlich ver- 
zinst. Die Zahlung der Zinsen erfolgt durch die Königliche Staatsschulden- 
Tilgungskasse am 1. April jeden Jahres postnumerando gegen Aushändigung 
der betreffenden Zinskupons. 
Die Prämienscheine werden durch Ausloosung nach Maaßgabe des 
umsiehenden Ziehungsplanes getilgt. Die Ziehung der Serien sindet am 
15. September jden Jahres, oder, wenn dieser auf einen Sonn= oder Feiertag 
fällt, am näachsten darauf folgenden Wochentage statt. Sind die zur Verloo- 
sung kommenden Prämien unter sich verschieden, so werden die zu den gezoge- 
nen Serien gehörigen Nummern am 15. Januar und an den darauf folgenden 
Tagen des nächsten Jahres ausgeloost. Beide Ziehungen sind oöffentlich. 
Die ausgelooseten Prämien werden am nachstfolgenden 1. April von 
der Königlichen Staatsschulden-Tilgungskasse gegen Rückgabe der betreffenden 
Memienscheine und der Zinskupons, vom 1. April des vorhergehenden Jahres 
ab, ausgezahlt. Die besondere Verzinsung der verlooseten Prämienscheine hört 
mit dem 1. April des Jahres auf, welches dem Tage der Zahlfaälligkeit der 
Prämien vorhergeht, indem die Prämien für Kapital und einjährige Zinsen 
neben den darin zugleich begriffenen Gewinven oder Zinszuschlägen Ersatz 
gewähren.
	        
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