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Gu Nr. 4158. d.) Genehmigungs-Urkunde, betrefsend die Erbsbung des Abtienkapitals der
Rheinischen Eisenbahngesellschaft big auf 541 Millionen Thaler und die
Abänderung resp. Ergänzung der 9. 13. und 19. der Statuten dieser
Gesellschaft. Vom 4. Oktober 1844.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
wollen, nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in der Generalversammlung
vom 19. August d. J. eine Erhöhung des ursprunglich auf 3 Millionen Tha-
ler angenommenen und demnächst um 11 Millionen Thaler vermehrten Aktien-
kapirals bis zum Gesammtbetrage von 5) Millionen Thalern für erforderlich
erachtet hat, hierdurch unter der auedrücklichen Bestimmung, daß den nach Un-
seren Privilegien vom 12. Oktober 1810. und vom 8. September 1843. emil-
tirten Obligationen der Rheinischen Eisenbahngesellschaft, sowohl hinsichtlich des
Kapitals, als der vorgeschriebenen Verzinsung und Tilgung, das Vorzugsrecht
auch vor den neu auszugebenden Aktien zustehen soll, zu der beabsichtigten Aus-
gabe neuer Aktien zum Belaufe von Ein und einer viertel Million Thalern
Unsere Genehmigung ertheilen und die in eben der Generalversammlung be-
schlossene Abänderung des §F. 13. den unterm 21. August 18.7. bestätigten
Statuten, sowie den gleichzeitig beschlossenen Zusatz zu dem unterm 19. August
d. J. von Uns genehmigten abgeänderten §. 19., wie solche in der Anlage
enthalten sind, bestätigen.
Die gegenwärtige Genehmigung soll nebst der Anlage durch die Amts-
blätter Unserer Regierungen zu Cöln und zu Aachen bekannt gemacht werden.
Sanssouci, den 4. Oktober 1844.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Flottwell. Für den Justig-
minister Möhler:
Ruppenthal.
Abänderung
des §. 13. der unterm 21. August 1837. Allerhöchst bestätigten
Statuten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft und Zusatz zu
dem unterm 19. August 1844. Allerhöchst genehmigten abgeänder-
ten F. 19. der Statuten; beschlossen in der Generalversammlung
vom 19. August 1844.
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Das Grundkapital der Gesellschaft ist festgesetzt auf fünf und drei Vier-
tel Millionen Thaler, zerfallend in: ·
a) Achtzehn tausend Aktien, jede von zweihundert fürfzig Thalern, auf den
Inhaber lautend, im Gesammtbetrage von 4# Millionen Thalern;
(Nr. 1158 d.—4159.) b) Fünf-