Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

63 — 
Gu Nr. 4158. d.) Genehmigungs-Urkunde, betrefsend die Erbsbung des Abtienkapitals der 
Rheinischen Eisenbahngesellschaft big auf 541 Millionen Thaler und die 
Abänderung resp. Ergänzung der 9. 13. und 19. der Statuten dieser 
Gesellschaft. Vom 4. Oktober 1844. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
wollen, nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in der Generalversammlung 
vom 19. August d. J. eine Erhöhung des ursprunglich auf 3 Millionen Tha- 
ler angenommenen und demnächst um 11 Millionen Thaler vermehrten Aktien- 
kapirals bis zum Gesammtbetrage von 5) Millionen Thalern für erforderlich 
erachtet hat, hierdurch unter der auedrücklichen Bestimmung, daß den nach Un- 
seren Privilegien vom 12. Oktober 1810. und vom 8. September 1843. emil- 
tirten Obligationen der Rheinischen Eisenbahngesellschaft, sowohl hinsichtlich des 
Kapitals, als der vorgeschriebenen Verzinsung und Tilgung, das Vorzugsrecht 
auch vor den neu auszugebenden Aktien zustehen soll, zu der beabsichtigten Aus- 
gabe neuer Aktien zum Belaufe von Ein und einer viertel Million Thalern 
Unsere Genehmigung ertheilen und die in eben der Generalversammlung be- 
schlossene Abänderung des §F. 13. den unterm 21. August 18.7. bestätigten 
Statuten, sowie den gleichzeitig beschlossenen Zusatz zu dem unterm 19. August 
d. J. von Uns genehmigten abgeänderten §. 19., wie solche in der Anlage 
enthalten sind, bestätigen. 
Die gegenwärtige Genehmigung soll nebst der Anlage durch die Amts- 
blätter Unserer Regierungen zu Cöln und zu Aachen bekannt gemacht werden. 
Sanssouci, den 4. Oktober 1844. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Flottwell. Für den Justig- 
minister Möhler: 
Ruppenthal. 
Abänderung 
des §. 13. der unterm 21. August 1837. Allerhöchst bestätigten 
Statuten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft und Zusatz zu 
dem unterm 19. August 1844. Allerhöchst genehmigten abgeänder- 
ten F. 19. der Statuten; beschlossen in der Generalversammlung 
vom 19. August 1844. 
*- 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist festgesetzt auf fünf und drei Vier- 
tel Millionen Thaler, zerfallend in: · 
a) Achtzehn tausend Aktien, jede von zweihundert fürfzig Thalern, auf den 
Inhaber lautend, im Gesammtbetrage von 4# Millionen Thalern; 
(Nr. 1158 d.—4159.) b) Fünf-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.