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bedarf der Militairverwaltung für das Jahr 1854., sowie die Beschaffung der
zur Deckung desselben erforderlichen Geldmittel, jetz aufzunehmende Staats=
anleihe von fünfzehn Millionen Thalern und die auf diese Anleihe bezüglichen
Schuldverschreibungen Anwendung finden soll.
Das Staatsêministerium hat diese Bestimmung durch die Gesetz-Samm-
lung bekannte zu machen.
Charlottenburg, den 15. Januar 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Weslphalen.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Waldersee.
An das Staatsministerium.
(Nr. 4164.) Mlrhöchster Erlat vom 15. Jannar 1855., betreffend die Abänderung des
Tarifs für die Erhebung des Oderbrückgeldes zu Oppeln vom 12. Januar
1841. hinsichtlich der Sütze für Fuhrwerk.
A, Ihren Bericht vom 3. d. M. bestimme Ich, daß statt der unter A. des
Tarifs für die Erhebung des Oderbrückgeldes zu Oppeln vom 12. Januar
1841. (Gesetz-Sammlung S. 23.) für Fuhrwerk einschliehlich der Schlitten
vorgeschriebenen Sätze: vom Fuhrwerke, einschließlich der Schlitten,
I. zum Fortschaffen von Personen, als: Extraposten, Kutschen, Kalsschen,
Kabriolets u. s. w. für jedes Zugthiriii . . . Sgr.
II. zum Fortschaffen von Lasten:
1) von beladenem, d. h. von solchem, worauf sich, außer
dessen Zubehbr und außer dem Futter für höchstens drei
Tage, an anderen Gegenständen mehr als zwei Jentner
befinden, für jedes Zugthirrr . . .. .. 1 Sgr.
2) von unbeladenen: ·
a)WagenfütjebesZug-hier«...................... 6 Pf.
b) Schlitten für jedes Zugthr 4 P.
erhoben werden, dagegen die in dem gedachten Tarife vorgeschriebenen Aus-
nahmesätze für gewöhnliche kleine Bauerwagen und Bauerschlitten fortan außer
Anwendung bleiben sollen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz- Sammlung zu veröffentlichen.
Charlottenburg, den 15. Januar 18535.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4165.)