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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagter.
JNr. 8.—
(Nr. 4171.) Allerböchster Erlaß vom 20. Januar 1855., betresfend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von St. Vith über Schönberg und Manderfeld nach Losheim,
mit zweien Jweigstraßen von Schönberg über Bleialf nach Prüm und
von Manderfeld nach Losheimer Graben.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von St. Vith im Kreise Malmedy über Schönberg und Man-
derfeld nach Losheim, mit zweien Zweigstraßen von Schönberg über Bleialf
nach der Kreisstadt Prüm, und von Manderfeld nach Losheimer Graben ge-
nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die
zu den Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Chausseebau= und Unerrhalmungs Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur
Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den bectheiligten Gemeinden
gegen Uebernahme der künftigen chausseemáßigen Unterhaltung der Straßen
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der son-
stigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch
sollen die dem Chausse geld-Tarie vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur
Amvendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenmniß zu bringen.
Charlottenburg, den 29. Januar 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1855. (Nr. 1171—413.) 21 (Nr. 4172.)
Ausgegeben zu Berlin den 15. Marz 1855.