Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagter. 
  
JNr. 8.— 
  
(Nr. 4171.) Allerböchster Erlaß vom 20. Januar 1855., betresfend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von St. Vith über Schönberg und Manderfeld nach Losheim, 
mit zweien Jweigstraßen von Schönberg über Bleialf nach Prüm und 
von Manderfeld nach Losheimer Graben. 
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von St. Vith im Kreise Malmedy über Schönberg und Man- 
derfeld nach Losheim, mit zweien Zweigstraßen von Schönberg über Bleialf 
nach der Kreisstadt Prüm, und von Manderfeld nach Losheimer Graben ge- 
nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die 
zu den Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Chausseebau= und Unerrhalmungs Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur 
Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den bectheiligten Gemeinden 
gegen Uebernahme der künftigen chausseemáßigen Unterhaltung der Straßen 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für 
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der 
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der son- 
stigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch 
sollen die dem Chausse geld-Tarie vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur 
Amvendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenmniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 29. Januar 1855. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1855. (Nr. 1171—413.) 21 (Nr. 4172.) 
Ausgegeben zu Berlin den 15. Marz 1855.
	        
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