Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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(Nr. 1172.) Allerhächster Erlaß vom 3. Februar 18.55., betressend erweiternde Besiummun- 
gen des Allerhöchsten Erlasses vom 4. April 185.. über die Deckung des 
Bedarfs der Marine an Mannschaften. 
E# mit dem gemeinschaftlichen, von den Minisiern für Handel, des 
Innern, des Krieges und von der Admiralität erstatteten Berichte vom 31. Ja- 
nuar d. J. will Ich dem F. 3J. Meines Erlasses vom 4. April v. J. (Gesetz- 
Sammlung für 1854. S. 249.), betreffend die Oeckung des Bedarfs Meiner 
Marine an Mannschaften, nachfolgende erweiternde Bestimmungen hinzufügen: 
F. 3. 
c) Alle Preußischen Seeleuke, welche vor dem 1. Mai v. J., ohne ihrer 
Militairdienstpflicht genügt zu haben, in fremde Schiffödienste eingetreten 
sind, können bis zum 1. Juli 1850. die Aufnahme in die Lisie der Sce- 
dienstpflichtigen bei der betreffenden Kreis-Ersatzkommission auch dann 
nachsuchen, wenn sie die zweijährige Fahrzeit (b.) ganz oder theilweise 
auf nicht Preußischen Seeschiffen absolvirt haben. 
Ausnahmsweise dürfen angehende Preußische Seeleute, namentlich 
solche, welche sich für die Steuermanns= und Schiffer-Laufbahn bestim- 
men, bei der betreffenden Regierung die Ermächtigung im Voraus 
nachsuchen, der zweilä—hrigen Fahrzeit auf fremden Seeschiffen zu genuͤ- 
gen, und sollen nach Ableisiung derselben zur Klasse der Seedien#ipflich= 
tigen gerechnet werden. Die Regierungen haben dafür Sorge zu tragen, 
daß in solchen Fällen in den Stammrollen die nöthigen Vermerke ge- 
macht und der Uebergang zur Klasse der Seedienstpflichtigen gehörig 
kontrolirt werde. 
Mein gegenwärtiger Erlaß ist durch die Geset-Sammlung zur allgemei- 
nen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 3. Februar 1855. 
d 
Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. v. Wesiphalen. Gr. v. Waldersee. 
An die Minister fuͤr Handel, des Innern, des Krieges 
und an die Admiralitaͤt. 
– 
(Jr. 1173.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Statuten der unter der Firma „Navens- 
berger Spinnerei“ mit dem Domtzil zu Bieleseld crrichteten Aktiengesell- 
schaft. Vom 10. Februar 1855. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir, nachdem sich eine Aktien- 
Gesellschaft mit dem Domizil zu Bielefeld zu dem Zwecke gebildet hak, Flachs- 
und
	        
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