Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Jlsceen Regierung zu Oppeln, sowie in einer zu Breslau erscheinenden 
eitung. . 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjaͤhrlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute 
an Lerschner= mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem 
verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
babe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Cosel, und zwar auch in der nach dem Ein- 
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals prdsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu gehdrigen Zinskupons der späteren Fälligkeirstermine 
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen 
ie gekuͤndigten Kapisalbenage welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungalsrmnee nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren 
nicht erhobenen Zinsen, verjädhren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amorkisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erolg. nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung 
Th. I. Tir. 51. §. 120. sel. bei dem Kniglichen Kreisgerichte zu Cosel. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlusi von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwalrung anmelder und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darkhut, nach Ablauf der Verjährungsfrisi der Berrag der ange- 
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind acht halbjährige Zinskupons bis 
sum Schlusse des Jahres allsgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins- 
upous auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu * egen Ablieferung des der dlteren Zinskupons-Serie bei- 
gedruckten Talons. Veim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Var Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. » 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
SN.——— 18. 
Die ständische Kommission Kir den Chausseebau im Coseler 
eise. 
(Ne. 4180.) 25* Pro-
	        
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