Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

— 187 — 
B. 
Zins-Kupon.#4 
zur 
Stargard-Posener Eisenbahn-Obligation 
—.—.-p- 
-..··...... ThalekPkeußischKuranthatInhaberdiesesvom»Im 
................ ab in Bromberg bei der Hauptkasse der Direktion der Ost- 
bahn, oder nach seiner Wahl in Berlin oder Stettin bei einer von der Direk- 
tion jedesmal naͤher zu bezeichnenden Stelle zu erheben. Dieser Zinskupon 
wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach der Ver- 
fallzeit zur Zahlung präsentirt, oder wenn die Vorderseite desselben durchkreuze 
oder eine Ecke abgeschnitten ist. 
Bromberg, amtrten 18. 
Königliche Direktion der Ostbahn. 
(Siegel.) 
Eingetragen 
Talon 
zur 
Stargard-Posener Prioritäts-Obligation... 
Der Präsentant dieses Talons ist zur Entgegennahme der folgenden 
Zinskupons, über deren Empfang er zugleich durch dessen Rückgabe quittirt, 
derechtigt, wenn dagegen nicht vor dem Flligkeitstermine des letzten Kupons 
von dem Inhaber der Obligation bei der Direktion der Ostbahn in Bromberg, 
resp. bei der etwa später in deren Stelle fungirenden Verwaltung, schriftlich 
Widerspruch erhoben wird, in welchem Falle die Ausreichung der neuen Ku- 
pons gegen besondere Quittung an den Inhaber der Obligation erfolgt. 
Bromberg, am . .ten HH 18.. 
Königliche Direktion der Ostbahn. 
' (Drei Unterschriften.) 
Der Rendant 
N. N. 
  
(Nr. 4182—4184.) (Nr. 4183.)
	        
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