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Aufgebot stattgefunden, einen besonderen, verhälenigmáßigen Geldbeitrag zur
Deichkasse leisten. Der Geldbeitrag wird vom Deichamte, und auf Beschwerde
von der Regierung endgyltig Fesieseg.
g. 10.
(Zusatz zu . 24. und 26. der allgemeinen Bestimmungen.)
Das Oberaufsichtsrecht des Staates, soweit es der Regierung als Lan= Oberausschts-
despolizeibehörde zustehr, wird über den ganzen Umfang des Verbandes von un
der Regierung in Liegnitz geübt, welche den Landrathscmeern in Crossen und den.
Jüllichau in Betreff der zum Deichverbande gehörigen Ortschaften des Crossener
und Züllichauer Kreises unmittelbar Aufträge ertheilen kann.
Insbesondere ist die Regierung aber auch befuge, die Verwaltung des
Verbandes auf Kosten desselben durch Bestellung der erforderlichen Beamten
besorgen zu lassen, falls und so lange die Konstituirung des Deichamtes durch
Versagung der Wahlen verhindert werden sollte.
K. 11.
Zum Deichamte bestellen: Bestellung der
n
I. die Fürstliche Herrschaft Polnisch-Nettkow für ihre-sämmtlichen, dem Seeger
Deichverbande angehörigen Güter Einen Repräsentanten und Einen bem esch-
Stellvertreter, ebenso
die Stadt Grünberg für ihre sämmtlichen Kämmereigüter und zugleich
für die slädtischen Bürgergrundstücke Einen Repräsenkanten und Einen
Stellvertrerer, außerdem die nachbenannten, nach dem Generalkataster
mehr als 100 Normalmorgen versteuernden Dominien und Gemeinden
in jeder der folgenden 6 Abtheilungen Einen gemeinschaftlichen Abgeord=
neten und Einen Stellvertreter für denselben, nämlich:
Dominium Saabor mit 1 Wahlstimme,
- Prittag : 2 Wahlstimmen,
- Polnisch-Kessel 3 -
Erbpachtsgut Gipsthal . 1 Wahlstimme,
IV. Dominium Mohsau
- —
- r. Blumberg
Gemeinde Gr. Blumberg
II.
—
III.
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1 *i
2 Wahlstimmen,
2 -
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2 -
1 Wahlstimme,
- Pommerzig
V. - Prittag „ 1 -
- Poln. Kessel -1 -
Janny * 1 -
- Tschicherzig -3 Wahlstimmen,
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