Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

— 436 — 
M fuͤr die Feststellung der streitigen Forderungen der Konkursglaͤubiger, 
wie im gewoͤhnlichen Prozeß; 
Anmerkung. Wird nur über das Vorrecht bei dem Konkurs- 
gerichte geltritten und entschieden, so ist der Streitgegenstand, so- 
fern die Forderung den Betrag von 600 Rthlrn. übersteigt, als 
unschätzbar anzunehmen. 
10) für das Verfahren auf Wiedereinsetzung des Gemeinschuldners in 
den vorigen Stand, nach F. 9. des Tarifs vom 10. Mai 1851.; 
B. im erbschaftlichen Liquidationsver fahren: 
für das ganze Verfahren der sub A. Nr. 4. bestimmte Satz. « 
Anmerkung. Wenn vor Beendigung des erbschaftlichen Liquida- 
tionsverfahrens der Konkurs über den Nachlaß eröffnet wird, 
so kommen nur die unter A. beslimmten Sätze und daneben nicht 
noch die unter B. angeordneten Sätze in Ansatz. 
Artikel II. 
Außer den im Artikel I. bestimmten Sätzen sind die Nebenkosten nach 
den G. 61. ff. des Tarifs vom 10. Mai 1851. und den Artikeln 20. und 21. 
des Gesetzes vom 9. Mai 1854. zu erheben. Auch ist der in der Vorbemer= 
kung III. zum Tarif vom 10. Mai 1851. angeordnete Zuschlag von sechs Sil- 
bergroschen zu jedem vollen Thaler des zu arhebenden Kostenbetrages in Ansatz 
zu bringen. 
Artikel III. 
Der §. 12. des Gerichtskosten-Tarifs vom 10. Mai 1851. und der Ar- 
tikel 13. des Gesetzes vom 9. Mai 1854. werden, insoweit die vorstehenden 
Bestimmungen zur Anwendung kommen, außer Kraft gesetzt. 
Dagegen bewendet es in Ansehung des Kostenansatzes im Prioritätsver- 
fahren und in der Exekutionsinstanz (Titel V. der Konkurs-Ordnung), sowie 
im Verfahren über die gerichtliche Zahlungsstundung (Spezial-Moratorium) bei 
den bestehenden Vorschriften. · 
Fuͤr das Verfahren uͤber die Bewilligung der Kompetenz sind die Kosten 
nach §. 9. des Tarifs vom 10. Mai 1851. anzusetzen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Sanssouci, den 4. Juni 1855. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Naumer. v. Westphalen. 
. delschwingh. Gr. v. Waldersee. Für den Minister für die landwirth- 
v. Bodelschwingh õ nsi an die laroroirth 
v. Manteuffel. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober, Hofbuchdruckerei. 
(Nudolph Decker.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.