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Geset-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
Nr. 22——
(Nr. 4230.) Allerhöchster Erlaß vom 18. April 1855., betreffend den Tarif zur Erhebung
einer Abgabe für Benutzung der Oderbrücke bei Brieg, welcher an die
Stelle des bisherigen Tarifs treten soll.
D. von Ihnen mittelst Berichts vom 28. März d. J. eingereichten neuen
Tarif zur Erhebung einer Abgabe für Benutzung der Oderbrücke bei Brieg,
im Regierungsbezirk Breslau, welcher an die Stelle des bisherigen Tarifs tre-
#ten soll, habe Ich vollzogen und sende Ihnen denselben hierbei zur Publikation
durch die Gesetz-Sammlung zurück.
Potsdam, den 18. April 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffemliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Tarif,
nach welchem die Abgabe für Benutzung der Oderbrücke bei
Brieg zu erheben ist.
E. wird entrichtet:
A. Von Fuhrwerk, einschließlich der Schlitten:
I. zum Fortschaffen von Personen, als: Extraposten,
Kutschen, Kabriolets u. s. w. für jedes Zugthier 1 Sgr.
II. zum Fortschaffen von Lasten:
1) von beladenem, d. h. von solchem, worauf sich,
außer dessen Zubehör und außer dem Futter
für höchstens drei Tage, an anderen Gegen-
Jobrgans 1855. (Fr. 4230)) 59 ständen
Muögegehen zu Berlin den 19. Juni 4855.