Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

unter Litt. A. angeschlossenen 
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(Nr. 4231.) Privilegium wegen Ausgabe von 700,000 Thalern Prioritäts-Obligationen der 
Cöln-Crefelder Eisenbahngesellschaft. Vom 30. Mai 1855. 
Wr. Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem die in Folge des Vertrages wegen Uebernahme des Baues 
und der Verwaltung der Cöln-Crefelder Eisenbghn durch den Staat vom 
28. September und 5. Oktober 1853. (Geseh= Sommlung für 1853. S. 
904. ff.), sowie Unserer Order vom 28. Dezember desselben Jahres (Gesetz- 
Sammlung für 1854. S. 167.) bestellte Kommission für den Bau der be- 
zeichneten Bahn auf Grund der Beschlüsse der am 11. Dezember v. J. statt- 
gefundenen Generalversammlung der Cöln-Crefelder Eisenbahngesellschaft, sowie 
des Verwaltungsausschusses der letzteren, darauf angetragen hat, daß das ur- 
sprüngliche Anlagekapital vermittelst einer durch Prioritcts-Obligationen zum 
Betrage von 700,000 Thalern aufzunehmenden Anleihe, einschließlich der im 
K. 4. der Statuten der Gesellschaft vorbehaltenen Erweiterung des Aktien= 
Kapitals, auf die Summe von zwei Millionen Thaler erhöht werde, wollen Wir 
Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission von auf den Inhaber lau- 
tenden Prioritäts-Obligationen im erwähnten Betrage in Gemäßheit, des S. 2. 
des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegenwärtiges Privilegium unter nach- 
folgenden Bedingungen ertheilen: 
S. 1 
Der Betrag der zu e ittirenden Prioritäts-Obligationen ist sieben hun- 
dert tausend Thaler. 
g. 2. 
Die Obligationen werden jede #umr Betrage von Einhundert Thalern nach 
chema mit fortlaufenden Nummern von 
Eins bis siebentausend stempelfrei ausgefertigt und von den Mitgliedern der 
Kommission für den Bau der Cöln-Crefelder Eisenbahn und Namens des 
Verwaltungsausschusses der Cöln-Crefelder Eisenbahngesellschaft von dem Vor- 
sitzenden, beziehungsweise dessen Stellvertreter, sowie von dem Rendanten der 
Hauptkasse der Gesellschaft unterschrieben; auf der Rückseite der Obligationen 
wird dieses Privilegium abgedruckt. 
g. 3. 
Die Prioritäts-Obligationen werden mit vier und einem halben Prozent 
jährlich verzinset, die Zinsen halbjaährlich postaumerando vom 1. Juli und 
2. Januar ab bei der Hauptkasse der Gesellschaft, sowie bei denjenigen anderen 
Kassen und Bankiers, welche von der Verwaltung durch öffentliche Blätter 
bezeichnet werden, gegen Auslieferung der Zinskupons ausgezahlt. 
Zinskupons für die ersten fünf Jahre werden nach dem unter Litt. B. 
beigefügten Schema mit den Obligationen ausgegeben. Jeder Serie von Zins- 
kupons wird eine Anweisung zum Empfang der folgenden Serie beigegeben, 
und
	        
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